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Leibniz / Verfassung

 

Die Reichsreform

Bedenken welcher Gestalt Securitas publica interna et externa im Reich auf festen Fuß zu stellen (Auszüge §§ 65 - 100)

Von Gottfried Wilhelm Leibniz *

 

§ 65 Quo colore aber will man Frankreich so alles, das nur einen Schatten puncto securitatis publicae Imperii hat, hasset, die Approbierung einer solchen dahin einig und allein gerichteten Allianz bereden? Respondeo: eodem colore quo ipsi persuasem est foedus Rhenense. Denn solches, wenn es in etlichen wenig Stücken verbessert gewesen, so aber die damaligen Zeiten nicht anders gelitten, endlich zu einem solchen foedere, wie dieses jetzige projektiert wird, gedeihen können. Pro colore bediente man sich damals occasione belli Belgici, der Worte des Instrumenti pacis, so dem Reich (und dem Erzhaus Österreich) succurs in die Niederlande zu schicken verboten, gleich als ob solch foedus die passage der Völker zu verwehren in favorem Gallici angestellt wäre. Der wahre finis directorum foederis war schon damals, securitas publica arctiore potentiorum statuum unione procuranda, (wie aus dem foedere cum Gallia klar erhellet). Ebenmäßig muß man jetzo einen neuen praetext vom Zaun zu brechen wissen, und finde ich keinen bessern, als daß man mit Frankreich selbst communiciere, was maßen man ein wenig Furcht wegen der gar zu glücklichen progressen der kaiserlichen in Ungarn geschöpft, die Sachen seien in einen andern Stand geraten, dieses augmentum virium Caesareum sei gar zu groß und könne mit Stillschweigen nicht übergangen werden. Der Kaiser sei durch diesen success um etlich hunderttausend bewehrter Mann stärker worden, habe den Schlüssel zu Polen selbst durch Eroberung der oberungarischen Festungen in seiner Hand, lebe mit dem König in Polen in höchster Vertraulichkeit, so außer allen Zweifel der so nahen österreichischen Victorien entweder zu Dämpfung, oder doch zum wenigsten zum Schrecken seiner Rebellen brauchen werde. Dergestalt wenn der König in Polen recht in seinem Lande Meister worden, und wie vermutlich mit Österreich vor einen Mann stehe, habe sich ganz Deutschland für dieser conjunctur zu fürchten. Denn was für eine Macht sei das, wenn die Kronen Polen, Ungarn, Böhmen mit ihren anhängenden pertinentien dann Österreich und andre Erbländer ihre Kräfte vereinigen sollten? Die Polen würden sich allem Ansehn nach von diesem ihrem so lang gewünschten Piasten, wo er anders kluge consilia führen wird, unvermerkt, retentis simulacris, um ihre Freiheit bringen lassen. Si ferocissimi ditissimique captente hanc occasionem Rege, proditionis, rebellionis, perduellionis accusentur, exilüs conficationibusque puniantur, würde unterdessen dem Könige mit Hilfe der Österreicher und Ungarn nicht schwerer sein, als Stephan Bathorius gewesen mit Hülf seiner Siebenbürger, sich absolut zum Meister zu machen, accedente vulgi indigenam amore, der Bathorius gemangelt. Wer würde dem Könige anjetzo verdenken wenn er, wie er bereits angefangen, unterm Schein der tartar- und türkischen Gefahr, Deutsche und Ungarn auf seine (oder vielmehr heimlich Kaisers Kosten) unter die Kron-Armee stecken, solche dadurch dem Kronfeldherrn aus den Händen spielen, und ein wenig um sich greifen, und illas odio plebis destinatas victimas Morstein, Sobieski (Castellanum von Posen), und andere dämpfen würde. Und dieses wären alles Sachen, so man zu Wien nach Belieben, wo man nur sich bei dieser occasion auf gut Ferdinandisch etwas eilfertig angreifen, die Waffen in Händen behalten und auf den gewünschten occasionen insistieren wollte, besser als jemals effectuieren könne; ja sei zu besorgen es dürfte geschehen. Man müsse sich nicht mit des Kaisers ruhliebenden und gegenwärtigen sich contentierenden stillen Gemüt schmeicheln, er sei sowohl durch Glück als Unglück nunmehr aufgeweckt worden, es sei nichts Neues, daß ein Herr im dreißigsten Jahr seines Alters sich erst recht zu regen angefangen. Dieses nun so große Wachstum der kaiserlichen Macht, sei der deutschen Freiheit sehr gefährlich, die meisten Fürsten schlafend oder erschöpft, die wenigsten mit Miliz versehen, praetextus wären leicht vom Zaune zu brechen, man könne ja etliche wichtige Streitigkeiten, als zum Exempel die Juliazenz vor oder wider das Haus Sachsen, und andere in judicio aulico per sententiam decidieren, dadurch die Status ad bella mutua ineinander hetzen, denn einem oder dem andern Teil contra obstinatiorem sich zuschlagen, und also beide aufreiben. Bei diesem Zustand nun sei das vorige consilium de securitate publica in Comitiis stabilienda mutatis rebus gänzlich zu quittieren, man würde die Macht dadurch dem Kaiser nur vollends in die Hände spielen, und sich zum Schlachtopfer liefern. Es sei jetzo eben der Stand des Kaisers, wie er war, da man die Rheinische Allianz machte, nämlich da er victorem exercitum auf den Beinen, und magnos foederatos (nämlich Polen, Dänemark, Brandenburg etc. wie jetzo Spanien, Schweden und Polen) auf der Seite hatte; dürfte vielleicht priorem errorem nicht noch einmal begehen und die Waffen aus den Händen legen. Derowegen wie damals, also jetzo vielmehr securitas Imperii non tam in Comitiis contra externum quam foedere inito contra internum hostem unter und mit den Ständen selbst fest zu stellen.

§ 66 Mit diesen Scheingründen dürften Frankreich und französisch Gesinnte oder Österreich sich opponierende Stände als Köln, Bayern, Brandenburg leicht in die Allianz zu locken, oder doch solche zu approbieren zu bewegen sein, indem sie sich einen Rückweg zu den vorigen Reichsconsiliis bei Kur-Mainz, Trier und andern einbilden würden. Weniger Mühe würde man mit dem Herzog von Neuburg und Jülich, dem Hause Braunschweig und Lüneburg, dem gesamten Hause Hessen, Herzog von Württemberg und andern, so teils profession von einer deutschgesinnten Partie machen, haben; durch deren Menge man doch die majors machen und zu saluti Imperii providieren kann. Dazu kann kommen die inclination teils Räte und Abgesandten, so nicht gern nach geschlossenem Reichstag nach Hause wollten, sondern wieder etwas zu tun zu haben wünschen, lieber aber mit publicis als mit Visitationen des Kammer-Gerichts (Kanzleisachen), und Prozessen zu tun hätten.

§ 67 Kaiserl. Mayt. aber muß die Sach, wie sie an ihr selbsten ist, vorgestellet und repräsentiert werden, daß die französische Gefahr je mehr und mehr aufn Hals dringe und näherkomme, dagegen seie man in keiner Verfassung. Die französische faction in Deutschland habe spem securitatis Imperii in Comitiis solide stabiliendae, fast zunichte gemacht. Man müsse ein Fechter-Stücklein brauchen, und dem Feind cedendo Abbruch tun; weil nun in Comitiis res desperata, müsse die securitas durch eine wohlformierte Allianz stabiliert werden, und könne Frankreich diesen modum procedendi nicht improbieren, als dazu es bei Aufrichtung der Rheinischen selbst gut Exempel geben. Diese Allianz aber müsse sich ihrer wahren Intention nicht merken lassen, damit sie nicht alsbald direkt von der französischen faction impugniert werde, und in der ersten Blüte verdorrte, daher auch anfangs weder des Burgundischen Kreises noch der Tripel-Allianz einige Meldung geschehen müsse, bis das Corpus formiert und eingerichtet, welches verhoffentlich im ersten Jahr ziemlich geschehen könnte. Es müßte aber ferner mit Kaiser. Mayt. sowohl als andern Ständen de modo concipiendi foederis konferiert, eines jeden vernünftige Erinnerung inachtgenommen und eine den meisten gefallende Harmonie herausgebracht werden.

§ 68 Wir wollen unterdessen versuchen in antecessum per praeludii modum das Werk ein wenig abzureißen. Demnach wird ratsam sein, daß ein jeder Stand des Reichs (denn mit fremden ist jetzo bedenklich) in dieses Bündnis zu treten, auch votum und sessionem darinnen zu erlangen Macht habe, damit wann die Tür allen (ohn Unterschied der Religionen) offenstehet, sie sein Städte oder Fürsten, triplisch oder antitriplisch gesinnet, man die Allianz keiner partialität beschuldigen könne. Doch daß ein jeder 1000 Mann, sechshundert zu Fuß, 400 zu Roß stets dem foederi zu Nutzen zu unterhalten sich obligiere, solche bei seiner Einnehmung alsbald stelle und dann kontinuierlich verpflege, auch sobald er manquiert, ipso jure a sessione und voto suspendiert sei, die Völker aber, als die einmal zur Allianz-Armee gestoßen, der Allianz billig verbleiben. Da auch einer oder der andere solche summa nicht stellen könnte, solle etlichen miteinander zusammenzutreten und sich der voti, es sei nun durch Alternation oder sonsten, zu vergleichen erlaubt sein.

§ 69 Der Zweck solcher Allianz soll nichts anders sein, als platt und bloß garantiam Instrumenti Pacis, darinnen ohne das alle Stände begriffen, einander zu leisten, und also die Ruhe des Reichs bei jetziger extremen dissolution und so langwieriger in Comitiis vergeblich tentierter emendation zu erhalten. Was nun aus solchem Prinzip fleußt, was dem Friedenschluß gemäß, was der Wohlfahrt des Reichs nötig, dies alles gehöret zum Zweck dieser Allianz. Woraus dann erhellet, daß ob mans gleich bei Eintretung der Allianz nicht sagt, sich doch selbst verstehe, und zu seiner Zeit herausbrechen müsse, daß die Allianz sowohl dem Burgundischen Kreis als Lothringen Garantie zu leisten Ursach auch Fug und Recht habe.

§ 70 Sollte man dieses anfangs sagen und sich verraten, was der wahre Zweck der Allianz sei, würde wie oft gedacht gewiß genugsam nichts draus werden, Frankreich mit aller Macht sich dagegensetzen und uns eine solche Gegen-Allianz im Reich erwecken, dafür wir uns nicht regen können sondern gleichsam im Sack Steckende erwarten müssen, wenn Frankreich beliebe und Zeit zu sein bedünke ihn zuzuziehen. Dahingegen wenn die Allianz in ihren Terminis Generalibus bestehet, weder Frankreich noch seine faction sie apprehendieren, sondern sie wohl gar befördern und seine adhaerenten sich hineinbegeben lassen wird. Dadurch dem Reich doppelter Nutzen entstehen wird, indem so viel Stände, so jetzo auf der Spitze stehen, und, wenn wir nicht bald dazu tun, den Sprung wagen, abgehalten werden sich ganz auf französische Seite zu werfen und das Reich zu trennen und dann indem sie einmal hineingelockt durch majora und directorium gezäumet und allmählich, nec sentientes ad consilia patriae salutaria werden geleitet werden können. Wie denn auch, wenn eine Frage vorfället, ob etwas dem Instrumento Pacis gemäß oder zur Wohlfahrt des Reichs gehörig, solches per majora decidiert werden muß.

§ 71 Die Form der Allianz muß also eingerichtet sein, damit soviel möglich die Mängel, die die Form des Reichs beschmutzen, und die Reichstäge gleichsam unnützlich machen, durch diese Allianz als succenturiatis quibusdam Comitiis suppliert und verbessert werden können. Jedoch muß man sich hüten, daß es nicht das Ansehen habe, als ob man Rempublicam in Republica (und Imperium in Imperio) stiften wolle, denn solches Gegencoitiones verursacht, maßen man sich noch wohl zu erinnern weiß, wie odios es auf dem Reichstag gewesen, wenn die Rheinische Allianz ihre eigne Zusammenkunften gehalten, und wie andere auch particular-deliberationes wiederum dagegen zu opponieren gezwungen worden. Derwegen vielleicht nicht ratsam, daß anfangs ein stetswährendes Consilium oder Concessus foederatorum aufgerichtet werde, ob es gleich mit der Zeit wohl und füglich dazu kommen kann, sondern es wird gnugsam sein, wenn die Alliierten zu gewissen Zeiten ordinarie oder auch auf Zuschreiben des Direktoriums extraordinarie zusammenkommen, die übrige Zeit, gewisse Sachen per Directorium, was aber wichtiger und der Zusammenkunft nicht erwartet, per literas Circulares expediiert wird.

§ 72 Bei erster Zusammenkunft könnten sich die Stände zusammen verbinden und miteinander de forma foederis deliberieren, auch dem geschlossenen nachzukommen eidlich, wo es anders ihnen also gefällig, versprechen, als dann ihre Völker an gehörigen Sammelplatz liefern, und selbige ihrer Pflicht erlassen, welche denn zu den Fahnen der Allianz schwören müßten. Alsdenn müßten erfahrne und unverdächtige Generals-Personen aus Kriegsverständigen und meritierten Cavallieren erwählet, von der Allianz in Pflicht genommen, und weil gleichwohl ein Mensch, er sei wer er wolle, veränderlich, ihnen durch gewisse Zugeordnete die Hände etlichermaßen gebunden werden. Wäre auch vielleicht ratsam, wenn die Offiziere, sonderlich aber die Generalspersonen ohne caution nicht angenommen, die Völker auch nicht durch die Offiziere, welches einer der größten Mißbräuche des Kriegs ist, sondern immediate durch die Einnehmer und Bediente der Allianz, so auch jedesmal auf die Musterung genaue Acht haben müßten, bezahlet würden. Wann nun dergestalt ein Corpus von 12- bis 20-tausend Mannen in Bereitschaft, wäre es zum Anfang gnugsam.

§ 73 Diese Völker nun hätten dem Directorio zu gehorchen, und von ihm Ordre zu marschieren, in die Quartier sich auszuteilen und einige entreprise oder Attacke zu tun zu gewarten; das Direktorium aber wie gedacht nichts Wichtiges ohne die communication, es sei denn periculum in mora, vorzunehmen, welches dann nicht allein von Kriegssachen, sondern auch Legationen, correspondenzen und andern Verrichtungen zu verstehen. In welchen allen das Direktorium nichts Wichtiges ohne dringende Not anzuordnen, sondern nur die conclusa in conventu oder die ad consultationem Circularem rescripta zu exequieren hat.

§ 74 Weil aber sowohl zu der Völker Verpflegung, als Räte und Bediente Besold- und Unterhaltung kontinuierliche Mittel erfordert werden, so wäre zwar zu wünschen, daß ein gewisser fundus oder Kasse gemacht, und von den Zinsen die Ausgaben genommen würden. Und könnte gewißlich nichts zu gemeinem Besten Nützlicheres als eben dieses angestellet werden. Dann dadurch die Glieder weit mehr gebunden wären, alles auch richtiger als durch einzelne contributiones zugehen müßte. Alleine der Geldmangel, darüber man in Deutschland hohes und niedrigen Orts zu klagen hat, will ein solches besorglich nicht zulassen. Gewiß ein Merklichs mehr als das Ordinari-Contingent der Allianz ist, austragende Ämter der Allianz gleichsam jure antichreseos zu assignieren, deren Einnehmer sie in Pflicht zu nehmen und von ihnen jedesmal das contingent zu erheben hätten, wäre wohl ratsam, es ist aber zu besorgen, daß die Stände schwer dazu zu bereden sein werden, dieweil bei manchen kein schlecht Motiv zur Allianz sein wird, daß er dadurch praetext bekommt, seine Untertanen zu Verwilligung und neuen Anlagen zu bringen, und dann mehr als er braucht zu fordern, welches aber durch solche assignation gewisser Ämter sich nicht sowohl tun zu lassen scheinet. Ich glaub aber es könne dennoch wenn gleich gewisse Ämter assigniert, jedesmal vermittels beeidigter Leute sowohl der Allianz als des Standes das contingent heimlich gehalten, und also, wenn man ja ohne diesen Nutzen nicht dran will, nach Belieben eines jeden Standes Untertanen um Beihilf angelanget werden. Wo aber, wie gedacht, die Stände nicht dazu zu bringen, so wird ein jeder Stand zum wenigsten von Messen zu Messen sein Contingent richtig liefern müssen. Da auch größere Ausgaben ein- als das andere Mal, wie es pflegt, vorfielen, könnte jedesmal in der letzten Zusammenkunft von den Bedienten der Allianz Rechnung gefordert, und eine repartition in singulos gemacht werden.

§ 75 Das Direktorium hätte Macht, die untern Bediente vor sich, die höhern, und so um die Affairen wissen müssen, mit Vorwissen anzunehmen, Ordre an die Einnehmen zu geben, die Gelder ad certam quantitatem auszuzahlen, was drüber, müßte in conventu oder durch circular-Brief geschlossen werden. Item, es hätte Macht, die Instruktionen und Creditiven den Abgesandten auszufertigen, recreditiven und relationen anzunehmen, fremder Gesandten propositionen anzuhören, auf deren, sonderlich aber auf Kai-erl. M. propositionen an die alliiertenMitglieder notification zu tun, und in summa die Kanzlei zu führen, bei währender Zusammenkunft die Protokolle zu halten, die propositiones distincte, minutatim et ordinate zu formieren, die vota zu colligieren, conclusum inter membra zu publizieren, und denn die Expedition zu tun.

§ 76 Weil aber gleichwohl das Direktorium viel Gutes und Böses bei der Sach tun kann, als wird es auch wie billig beschränket werden müssen. Und erstlich, weil es in wenig personen bestehen muß, so können ja nicht aller Stände Gesandten stets dabeisein, viel weniger würde erleidlich sein, daß gewissen allein solchs zugelegt würde. Ist also remedium alternationis übrig, hingegen ist wiederum bekannt, daß eine stetswährende Wechselung der Personen eine stetswährende Konfusion und Änderung der Ratschläge macht, denn nicht leichtlich ein Nachfolger gnugsame Nachricht von des Vorfahren Absehen und desseinen haben kann, auch da er kann, sie selten fasset und eifrig treibet.

§ 77 Wird also die perpetuitas alternationis in etwas vermischet werden, und jemand zum wenigsten allzeit bleiben müssen. Welches denn zweifelsohne niemand als den Mainzischen Abgeordneten mit bessern Recht gehöret, denen ja die Reichs-Kanzlei, und also auch der zu securität des Reichs angesehenen Allianz, Kanzlei zu führen gebühret. Und ließ sich solches ohne Maßgebung dergestalt vielleicht füglich anordnen, daß den Mainzischen zweier ander Glieder Abgeordneten zugeben, davon alle 6 Wochen der erste geändert, und ein ander des folgenden Mitglieds Abgeordneter an seine Stelle genommen würde. Dergestalt bliebe ein jeder ein Vierteljahr dabei und kämen doch alle nacheinander dazu. Die Präzedenz-Streite betreffend könnte man sich des sortis oder der alternationis, oder ander dergleichen Mittel bedienen. Es stünde auch dahin, ob die Allianz selbst sowohl als der Stand, den Abgeordneten in seine Pflicht und Dienste nehmen solle. Auf welchen Fall in der Glieder Macht nicht stünde, ihre Abgeordneten ohne der Allianz oder zum wenigsten des Directorii Gutachten zu ändern. Welches vielleicht nützlich wäre, damit gewisse Personen dabeibleiben, auch diejenige, so der Affairen Wissenschaft haben, nicht durch ihres Herrn caprice geändert, vor den Kopf gestoßen, zu andern sich zu begeben und der Allianz Vorhaben zu entdecken veranlaßt würden. Ob aber die Herrn dahin zu bringen, stünde dahin; wo nicht, muß mans wie viel anders Dings beim Alten bleiben lassen.

§ 78 Das Direktorium nun müßte stets beisammensein, wozu sich Frankfurt, oder nach Notdurft der Kriegsoperation und anderer Umstände, ein ander nähergelegner Ort füglich schickte. Die General-Zusammenkunft der Alliierten aber an sich betreffend, könnte solche von halben Jahren zu halben Jahren nach Gelegenheit ordentlich (außer wenn solche vom Direktorium extra ordinem ausgeschrieben) gehalten werden. Da denn sowohl als auch in den schriftlichen Zirkular-Umfragen die majora vota gelten müßten, dieweil eine amicabilis compositio ein gar ungewisses remedium ist und oftermals in inimicabilem dissolutio zu degenerieren pflegt, welches man aufm Reichstag allzu sehr erfahren muß. In Religions sachen hätte sich die Allianz nicht zu mengen, oder da solche notwendig indirekt vorfallen sollten, müßte alsdann die im Reich eingeführte paritas votorum unversehrt bleiben.

§ 79 Jeder Stand, oder etliche miteinander, so tausend Mann samt gehöriger Verpflegung der Soldaten und Allianz-Bedienten liefern kann (oder können) hat (oder haben) eine Stimme. Einem Stand oder einer Linie eines fürstlichen Hauses soll nicht freistehen, wegen unterschiedlicher Fürstentümer oder Abteilungen unterschiedliche vota zu führen (es sei dann, daß sie von jedem Fürstentum die ganze Quote geben), ausgenommen, daß dem Haus Österreich zweene vota wegen aller ihrer im Reich gelegenen Lande sub duplicato onere vergönnet werden könnten. Es sind gleichwohl die österreichischen Länder überaus groß und sowohl Böhmen vor sich, als Österreich vor sich jedes mit seinen pertinenzen absonderlich genommen, so mächtig als sonst der mächtigste Stand des Reichs. Kann also sich niemand beschweren, wenn man dem Königreich Böhmen, als es sonsten in Comitiis zu erscheinen und dem Reich zu contribuieren nicht schuldig, damit es gleichwohl allmählich herbeigezogen werde, eine sonderliche Stimm vergönnete. Österreich aber samt seinen Zugehörungen hätte wiederum eine sonderliche Stimme, wie Brandenburg und andere Stände, die ihre Zugehörungen vermöge deren sie in Comitiis absonderliche vota führen, in der Allianz nicht rechnen dürften. Mit Böhmen aber so ganz von neuen dazukäme, und ob es gleich ein Reichsglied, doch bisher nichts contribuiert, wäre es ein anders. Kaiser. Mayt. aber als Kaiser könnte sich bei gegenwärtigen foedere verhalten wie bei der Liga geschehen, da sie per insignem Status rationem nicht hineingetreten, sondern besser sich dannoch von außen der Liga zu ihrem und des Reichs Nutzen bedient, oder bedienen können. Und so ists auch hier noch vielmehr, denn wenn Kaiserl. Mayt. in die Allianz treten und deren Haupt und Glied sein wollte, würden wir gleich eine Gegen-Allianz haben. Besser ists, wann Kaiser. M. wegen ihrer Erblande nur, wie gedacht, um von allen zu wissen, hineintrete, zwei Stimmen, und als König in [Ungarn und] Böhmen die erste unter allen andern habe, absonderlich aber als Kaiser zwar kein Votum, aber nichtsdestominder sowohl als in Comitiis jus ordinarium proponendi (denn extra ordinem eines oder das andere zu proponieren, stehet ohnedas einen jedem frei, und hats Frankreich und Schweden selbst dem Kaiser bei der Rheinischen Allianz verstatten müssen), das Direktorium aber die proposita ordine digerendi exerciere, obgleich keine Re- und Korrelationen, noch absonderliche Anbringung bei Kaiserl. Mayt. und tractierung mit derselben, wie aufm Reichstag nach der Stände conclusio geschieht, weil solche auf amicabiles compositiones auslaufen, allhier statthaben können.

§ 80 Dieses Fundament ist der Natur gemäß, denn in einer jeden Sozietät jedem so viel Macht gebühret, als er beiträgt und daher auch Ungleiche, die doch ein Gleiches beitragen, billig vor gleich gehalten werden. Es steckt aber dahinter ein nicht geringer politischer Griff, in dem auch mächtige sich in die Bündnisse einlassende Häuser, sich doch eo ipso andern geringem, die ein Gleiches, weil ja die Sozietät ein Geringes erfordert, beitragen, gleichmachen, und dadurch wann sie auch schon anders incliniert, dennoch ihrer Macht sich nicht gebrauchen, sondern per majora aliorum abripiert und übertroffen werden könnten, dadurch gleichsam eine aequatio civium libertati zuwege gebracht wird. Daß also dieses Fundament von voti et sessionis in der Allianz zwar eine Reflexion auf die Macht hat denn freilich hier sich nicht praktizieren lässet, und viel zu verhasset ist was aufm Reichstag hergebracht, daß das Collegium Electorale collegio principum gleich gilt, und also 7 soviel als 90, oder 1 Kurfürst soviel als 14 andere [in Fürstenrat gehörige Stände] (Fürsten) gilt, doch nicht auf die, so ein jeder hat, sondern die er beiträgt, welches denn eine recht proportionierte Gleichheit verursachet, so dennoch eines jeden Würde in Imperio et Comitiis nichts benimmt.

§ 81 Solche nun dergestalt wohl abgefaßte Allianz ist mächtig gnug, mit der Zeit das Reich in völlige securität zu stellen und dessen meiste eingangs dieses Bedenkens erzählte Mängel zu ersetzen. Denn allmählich die meisten Stände sich damit einlassen werden, sonderlich wenn sie sehen, daß sowohl Frankreich als Österreich nicht zuwider. Dadurch hören auf die Dispute wegen der Anschläge, Exemptionen und Matrikel, denn man niemand in die Allianz zwingt, wer aber hinein will, muß sich ja selbst für sich den Anschlag machen, ob seine Mittel zureichen, und wo nicht, dafern ihn gleichwohl seine Lust oder Interesse zu solcher Allianz treibt, andre zu sich nehmen, ut ita arbitrarium hoc quantum sit. Es erlangt das Reich dadurch perpetuum militem und ein continuierlich consilium, und gebe Gott daß, wie oben num. 74 erwähnet, es zu einem gewissen aerario oder fundo perpetuo endlich dergestalt gedeihe. Es hören auf die ungewissen, in casu bestehenden, a potentioribus praetendierten amicabiles compositiones, weil die majora den Schluß macht. Kaiserl. M. propositiones und des Reichs Interesse werden höchstes Fleißes inachtgenommen, und dennoch kann Frankreich (und andere) samt seinen Affektionierten selbst nichts daran zu tadeln finden.

§ 81,1 So hält auch ferner diese Allianz eine Art der Exekution und gewisses Zwangsmittel in sich, so nicht zu verachten, welches nicht einmal die Comitia haben; dadurch derjenige, so sich einmal engagiert, gezwungen wird zu kontinuieren und sich vor wie nach den majoribus zu konformieren, oder des einmal conferierten sich verlustig zu machen. Welches um soviel nachdrücklicher, wenn es mit der Zeit dahin zu bringen, daß die Glieder einen gewissen fundum einmal vor allemal aufzurichten zu bereden, auf welchen Fall keiner ohne großen fast unwiederbringlichen Verlust abspringen könnte, welche Art des realen Bandes und schleuniger Exekution freilich die beste, ja einige, so ohne Weitläufigkeit, Blutvergießen und Ruin, Land und Leute geschehen kann und freilich gar anders als die kaum praktikabeln gewaltsamen Kreis-Exekutionen, welche entweder selten geschehen und lieber unterlassen, oder doch fast nie den legibus Imperii gemäß vollstrecket worden. Sollte aber auch gleich eine Kasse oder fundus nicht aufzurichten sein, wäre es doch kein geringer Verlust, ein wohlgerichtetes komplettes, eine Zeitlang unterhaltenes Regiment im Stich lassen müssen, dieweil, wie öfters erwähnet, die Glieder die Völker nicht in ihrer Macht behalten, sondern ihrer Pflichten erlassen, und der Generalität der Allianz übergeben, nichtsdestominder aber allezeit zu deren Verpflegung so lange kein richtiger fundus gelegt, Beiträge contribuieren. Und vielleicht sind etliche von den potentioribus (nam debiliores nec poterunt nec volent resilire) zu bereden, einmal für allemal anstatt continuierlicher contribution des Interesse, das Kapital selbst, als einen fundum in die Kasse beizutragen, oder ein gewiß Amt oder Ämter jute antichreseos, wie oben erwähnt, zu assignieren und zu übergeben, welches ihnen selbst, da sie beständig sein wollen, nicht unbequem, der Allianz aber noch nützlicher, indem solchen Contribuenten der Regreß dadurch noch mehr benommen; die Schwächeren sind nicht so sehr zu Ablegung und Formierung eines fundi zu treiben, als denen mit Continuation der Allianz ohnedas gedienet. Es ist auch noch ein Real-Band dabei, nämlich vinculum religionis et juris jurandi, damit sich die Glieder binden den Regeln der Allianz und per consequens majoribus votis absolute sine exceptione soviel die Unterhaltung der Soldaten und contribuierung ander Notdurft betrifft, nachzukommen.

§ 82 Welchergestalt nun die Sach anzustellen, daß ohne suspicion die Gemüter zu gewinnen und die Stände ohne Unterschied der factionen anzulocken, ja wie bei Frankreich selbst der Sache einen Schein zu geben, ist oben erwähnet, wird aber sonderlich dem hohen Verstand des Reichs-Direktors anheimgegeben, und bestehet zuvörderst in höchster dissimulierung aller partialität, aller aversion vom französischen Interesse und inclination zu Österreich. Haben wir dies effectuiert so ist die Sach halb gewonnen, und an glücklichen progress nicht mehr zu zweifeln.

§ 83 Die Stände selbst, die sowohl von Österreich oder Spanien als die von Frankreich Nutzen ziehen, werden, da sie anders diesen geringen allzu gefährlichen Gewinn gemeinem Besten nicht schenken wollen, unter der bona venia ihrer faction hineintreten und nichts verlieren; dennoch aber nichts dem Vaterlande Schädliches zu tun durch praetextu foederis gewünschte Entschuldigung, und da sie über die Schnur hauen wollten, per majora Widerstand finden.

§ 84 Stehet die Allianz, und hat wie ich hoffe zwanzigtausend bewehrter Mann auf den Beinen, alsdenn werden uns die Herrn Triplanten selbst suchen, und wir nicht zu ihnen in ein Corpus treten, sondern unser Corpus mit ihrem gewisse Defensiv-Bündnis machen, die weder Frankreich noch sonst jemand uns wird verdenken, ja solch Bündnis so leicht mit ihnen, als mit Frankreich oder des Reichs Gelegenheit nach mit allen beiden wird eingegangen werden können. Sollten wir aber jetzo zuplatzen und an die Tripel-Allianz uns hängen wollen, werden wir nicht allein bei ihren Gliedern nicht geachtet, sondern auch wegen unausbleiblicher Gegen-Allianz in Deutschland, alsbald gebunden und gedämpfet sein.

§ 85 Stehet nun wie gedacht, die Allianz, alsdenn werden auch viel andere zu Wohlfahrt des Reichs und gemeiner Ruhe nötige Dinge gehoben, die Streitigkeiten der Stände entweder interimsweise (nach Exempel der Niederländer, welche als sie wider Spanien sine distinctione religionis zusammentraten, alle ihre Prozesse und nachbarliche Irrungen auf einmal suspendierten und zum bono publico ad tempus, bis ihr Bund festgestellt, gegenseitig condonierten) oder gänzlich aufgehoben, das Justizienwerk, unordentliche ungewisse Rechts- und langweilige Prozeß-Ordnung verbessert, zu Einrichtung der Kommerzien und Polizei insgemein nachdrückliche consilia gefaßt, ja mit der Zeit zu synodis provincialibus oder gar (cum beneplacito sedis Apostolicae) nationalibus und ungezwungener (Konversion oder) moderater [Verständnis] (Duldung) in Religions-Sachen gelanget werden.

§ 86 Gewißlich wer sein Gemüt etwas höher schwinget und gleichsam mit einem Blick den Zustand von Europa durchgehet, wird mir Beifall geben, daß diese Allianz eines von den nützlichsten Vorhaben sei, so jemals zu allgemeinen Besten der Christenheit im Werk gewesen. Das Reich ist das Haupt-Glied, Deutschland das Mittel von Europa, Deutschland ist vor diesen allen seinen Nachbarn ein Schrecken gewesen, jetzo sind durch seine Uneinigkeit Frankreich und Spanien formidabel worden, Holland und Schweden gewachsen. Deutschland ist pomum Eridos, wie anfangs Griechenland, hernach Italien. Deutschland ist der Ball, den einander zugeworfen die um die Monarchie gespielt, Deutschland ist der Kampfplatz, darauf man um die Meisterschaft von Europa. gefochten. Kürzlich Deutschland wird nicht aufhören seines und fremden Blutvergießens Materie zu sein, bis es aufgewacht, sich recolligiert, sich vereinigt und allen procis die Hoffnung, es zu gewinnen, abgeschnitten.

§ 87 Alsdenn werden unsre Sachen ein ander Aussehen haben, man wird allmählich (eine Zivil-Person und Form im Reich wahrnehmen) an der beiderseits projektierten Monarchie verzweifeln, ganz Europa wird sich zur Ruhe begeben, in sich selbst zu wüten aufhören, und die Augen dahin werfen, wo so viel Ehre, Sieg, Nutzen, Reichtum mit guten Gewissen auf eine Gott angenehme Weise zu erjagen, es wird sich ein ander Streit erheben, nicht wie einer dem andern das seinige abtringen, sondern wer am meisten dem Erbfeind, den Barbaren, den Ungläubigen abgewinnen, und nicht allein sein, sondern auch Christi Reich erweitern könne.

§ 88 Was plagen wir uns hier um eine Handvoll Erden, die uns so viel Christenblut zu stehen kommt.
Heu quantum terme potuit pelagique parari
Hoc quem civiles funderunt, sanguine, dextrae!

Wenn Schweden und Polen die Macht, die sie gegeneinander geführet, auf die Barbaren gewendet, sollte nicht jener in Servien, dieser in Tauricam gedrungen sein? Und gewißlich wir wollen von beiden jungen Königen etwas dergleichen hoffen, wenn der eine seine schon in der Kindheit herfürleuchtende Gemütsgaben, der andere seine ihm durch göttliche providenz wunderlich in die Hand gegebene Macht zu brauchen anfangen wird. Und was kann sich besser zu diesen Gedanken schicken, denn der Jetzige so glückliche unverhoffte success des Kaisers in Ungarn, damit ihm Gott gezeiget, wohin er seine Waffen wenden sollte. Sollten nun Kaiser, Polen, Schweden auf einer Seite in parallelis lineis auf die Barbaren gehen, und die Pomoena der Christenheit zu erweitern suchen, der Kaiser und Polen auf die Türken, Moskau auf die Tartaren mit Ernst dringen, und keiner in andre consilia vertieft sein oder andere Feinde a tergo zu fürchten haben, wie bald sollte bei gerechter Sache der Segen Gottes zu spüren sein.

§ 89 Hingegen hätten England und Dänemark Americam Septentrionalem gegen sich, Spanien Meridionalem, Holland Ostindien, Frankreich ist fatal und von der Vorsehung Gottes vorbehalten ein Führer der christlichen Waffen in Levante zu sein und Godefridos, Balduinos, vor allen dingen aber Ludovicos Sanctos der Christenheit zu geben, das ihm gegenübergelegene Afrika anzugreifen, die Raubnester zu verstößen, Ägypten selbst, so eines der bestgelegensten Länder in der Welt, anzugreifen, und weils ihm weder an Volk noch Geld mangelt, selbige Länder aber ob longam pacem übel bewehrt, und keines Krieges sich versehen, wohl gar zu übermeistern, von Führung der Kolonien in West- oder Ost-Indien, darauf man ohne das gnugsame Reflexion anjetzo in Frankreich macht, zu geschweigen. Und was jeder zuerst entdecket, preiszugeben. Hierbei würde unsterblicher Ruhm, ruhiges Gewissen, applausus universalis, gewisser Sieg, unaussprechlicher Nutzen sein.

§ 90 Alsdann wird jenes Philosophen Wunsch wahr werden, der da riete, daß die Menschen nur mit Wölfen und wilden Tieren Kriege führen sollten, denen noch zur Zeit vor Bezähmung die Barbaren und Ungläubigen in etwas zu vergleichen.

§ 91 Zu diesem so glücklichen Zustande der Christenheit kann derjenige den Grund legen helfen, der dieses bisher ausgeführte, zu Ruhe und Sicherheit Deutschlands so nötige als kräftige Werk befördern hilft. Denn wenn Deutschland dadurch unüberwindlich gemacht, wenn, wie gedacht, alle Hoffnung es zu dämpfen verschwinden wird, wird sich die bellicosität seiner Nachbarn nach eines Stromes Art, der wider einen Berg trifft, auf eine andre Seite wenden.

§ 92 Man wird weder Spanien noch Frankreich mit monarchischen Gedanken weiter verdächtig halten, es werden alle Mißtrauen zwischen Haupt und Glieder, ja der Glieder unter sich, so gegenwärtige unsichere, mit Furcht überall angefüllte dissolution ernähret, verschwinden.

§ 93 Das alsdenn festgestellte Reich wird sein Interesse mit Italien, Schweiz und Holland vereinigen und Profession machen, wie Holland zu Wasser, also diese zu Land, allen Christen wider unrechte Gewalt beizustehen und die Ruhe Europas zu erhalten, damit das weltliche Haupt der Christenheit mit dem geistlichen zu einem Zweck vereinigt sei, Titulum Advocati Ecclesiae universalis wirklich exerciere, das allgemeine Beste suche und ohne Schwertstreich die Schwerter in der Scheide behalte.

§ 94 Also und anders nicht sind allzeit verständige Päpste gesinnet gewesen, die keiner Arbeit und Kosten gescheuet, wo nur Hoffnung gewesen, die potentaten zu vereinigen und zu einem beständigen Schluß wider den allgemeinen Feind zu bringen. Man fasset auch anjetzo zu Rom gnugsam, daß durch Religionskriege nichts zu gewinnen, daß die Gemüter nur verbittert und die Meinungen entfernet werden, daß man sich zu Friedenszeiten kennenlerne und nicht so wilde abscheuliche Ideen einer von dem andern mache, wie man damals zu machen pflegte, da man solcher Sachen wegen einander totschlug, Summa, daß endlich, da Gott seinen Segen gibt, durch friedliebende Intentionen zur christlichen Liebe und Einigkeit in der Christenheit sich alles anlasse.

§ 95 Solches friedsames Interesse des Papsts sowohl als des Reichs ist auch den italienischen Fürsten und Republiken gänzlich gemäß, welche von Ambition entfernet nichts als gegenwärtige Ruhe suchen und wohl wissen, daß wenn sie die Schwerter wider einander zucken, sie jedesmal ihren mächtigen Nachbarn die Schlüssel von Italien entgegentragen.

§ 96 Spanien selbst scheint anjetzo an kein plus ultra zu gedenken, es hat mit Experimenten eines ganzen Saekulums soviel begriffen, wie gebrechlich, wie kostbar, wie gefährlich, wie verhasset alle weitaussehende Consilia sein, dadurch man suspekt wird, eine Herrschaft über andere zu affektieren; wie schwer, wie unnütz es sei, weit entlegene Länder in Devotion zu erhalten, wieviel Millionen amerikanischen Silbers in den Oceanum Germanicum geschüttet worden, die kein Urinator herausholen wird; wie glücklich diese Nation sein können, wenn sie ihrer indianischen Schätze ruhig genossen hätte, wie unglücklich, wie arm an Geld und Leuten sie hingegen durch soviel longinquas expeditiones worden. Ich gestehe zwar, daß ich ihnen die Wiedererlangung des Königreichs Portugal wohl gönnen möchte, doch mit Recht, doch ohne Krieg, wo wie jetzo leicht möglich der bragantinische Stamm abgehen sollte.

§ 97 England wird nichts als Kommerzien, Schiffahrten, Kolonien suchen. Holland zwar desgleichen, doch mit dem Unterschied, daß die Holländer andre nur mit Verstand, nicht aber mit Gewalt abzuhalten sich bemühen; England aber weiß nicht, was für ein dominium maris arrogieren wollen. Es seind aber solche Zeiten eingefallen, daß England verhoffentlich zu beider Besten mit Holland sich verstehen wird. Wenn sie nun andre Nationen auch wie billig ihre Nahrung suchen lassen und, wie gedacht, der Natur gemäß mit andern nicht mit Gewalt sondern Kunst certieren (dazu sie denn Frankreich, dessen Interesse hierinnen mit Deutschland, Spanien, Schweden und Dänemark eins, schon bringen und hierinnen mit dem durch gegenwärtige Consilia mit Gottes Hülf befestigten Reich sich conjugieren wird), so wird kein Mensch ihre progressen tadeln können.

§ 98 Frankreich wird allein einer suchenden Monarchie verdacht. Nun ist nicht ohne, daß der König als ein so verständiger als generöser Herr, indem er den zerrütteten Zustand von Europa siehet, welcher, da er bleiben sollte, doch einer den andern endlich aufreiben wird, die Christen in ein Regiment zu ihrem Besten zu vereinigen im Vorschlag haben mag. Daß er aber ihre wohlstabilierte Einigkeit und mit ihm selbst zum gemeinen Besten und Erweiterung der christlichen Macht konspirierende Gedanken allein, ohne sonderbaren Nutzen, mit großer Gefahr, und wenn das Reich in Verfassung, apparenter vergeblich, verstören werde, ist dem allerchristlichsten König nicht zuzutrauen.

§ 99 Aus diesem allen nun erscheinet der unglaubliche Nutzen, einer dem äußerlichen Ansehen nach so schlechten Sache, die zur ganzen Christenheit Besten den Grund legen, ja allen Fürsten und Republiken, so ihres wahren Interesse berichtet, gefallen kann, wenn sie nur einmal stehet. Daß also die Kunst nicht allein darin beruhet, wie man sie ohne männiglich suspicion und Opposition nur einmal je ehe je besser stehen machen möge. So verhoffentlich mit Gottes Hülfe obgedachten Regeln gemäß sich practicieren lassen wird.

§ 100 Damit ich nun endlich zu Deutschland wiederkomme und aufhöre, womit ich angefangen, ist dieses mein Schluß, daß das bisher projektierte Werk, wie ich mich nicht scheue zu sagen, das einige nächste Erhaltungsmittel sei, allgemeiner Sicherheit, gewisser Ruhe und gewünschter Wohlfahrt unsers Vaterlandes. Denn wird man erst die Früchte des Friedens genießen, wenn man im Frieden zum Krieg geschickt ist, alsdann wird Deutschland seine Macht erkennen, wenn es sich beisammen siehet, und manchem andere Reflexionen machen, der jetzo nicht weiß, wie er verächtliche Worte gnugsam zu dessen Beschimpfung zusammenklauben soll. Was kann weniger suspekt sein, als alle partialität beiseitsetzen und zu nichts anders als Konservierung des Instrumenti Pacis secundum judicium majorum votorum (doch nur soviel die rem in foedus collatam betrifft, wie in einer Compagnie, denn absolut arrogiert die Sozietät keine solche Macht) sich verbinden, und jedermann so zum Reich gehöret, darein zu nehmen erbötig sein. Was ist untadeliger, als ausländischer Händel sich entschlagen und nur vor uns vigillieren wollen, was ist edeler, höher und Gott angenehmer, als diesen letzten Dienst, diese so gewünschte Herzstärkung seinem in agone liegenden Vaterlande widerfahren lassen. Gewißlich, wer dieses Projekt fasset, wer sich die Mühe nimmt, ein so importierendes Werk zu erwägen, wird verhoffentlich dadurch ein wenig zu bewegen sein und erkennen, daß seine eigne Intention, wo sie anders vernunft- und rechtmäßig, nicht besser, nicht sicherer, nicht nachdrücklicher zu exequieren. Ich habe ohne Passion geschrieben, wünsche ohne Passion gelesen zu werden, und Gemüter zu enden, so endlich aufwachen, in sich gehen und erkennen, daß alsdenn jedem insonderheit wohl sei, wenns insgemein wohlgehet, daß gemeine Ruhe ohne Einigkeit, Einigkeit anjetzo ohne Allianz, Allianz so durch Gegenallianz nicht unterbrochen, ohne impartialität und jedermann gefälligen Zweck nicht zuwege zu bringen; da sie aber zuwege gebracht, mit Gottes Hülfe auch verbitterste aufs äußerste differierende Gemüter zu einem heilsamen Zweck und Ziel zu bringen sein. Ist dieses nicht zu fassen oder wann mans fasset, aller raisonen ungeacht, nicht zu erhalten, panda adeo fatis urgemur iniquis, so bekenne ich, daß ich an Verbesserung unseres Elendes und Aufhaltung unsers übern Hals schwebenden, herannahenden, keine Säumung leidenden Unglücks verzweifle, und die gerechte Hand des uns strafenden Gottes für Augen sehe. Es wird aber die schwere Verantwortung für Gott und der verständigen Posterität denen aufn Hals liegen, deren Affekte oder Fahrlässigkeit die remedia ausgeschlagen, ja den Untergang acceleriert haben. Ich an meinem Ort, si meliora monentes fata audire sinunt hoffe gleichwohl noch von allen redlichen Deutschen, gewissenhaften, ihres Vaterlands liebenden und um Ehre und Nachrede bei der Nachwelt sich bekümmernden Gemütern, sie werden dieses wohlmeinende Konzept nicht in die Luft geschrieben sein lassen. Diejenigen aber, so ohnedas durch ihren Verstand, Interesse und Liebe des Vaterlandes getrieben werden, darunter sonderlich außer allen Zweifel Kaiserl. Mayt., samt deren ihr wahres Interesse verstehenden Ministern, und denn Kur-Mainz als Reichs-Direktor, dessen hohen Verstand und diesem Vorhaben durchaus verwandte bisher geführte consilia die göttliche providenz zu Legung des ersten Steins bei dieser, unsterblichen Ruhms würdigen, der Christenheit heilsamen, Gott höchst gefälligen Institution vorbehalten, begriffen sind, ermahne ich, weil die Sach wenig Verzug leidet, alles auf der Spitz einer weit andern Allianz bei französisch Gesinnten stehet, und bei geringer Zeitversäumung ein irreparabler Schaden sein kann, sich nicht zu säumen, sondern zum Werk zu greifen und an glücklichen Ausgang einer so gerechten Sache nicht zu zweifeln, dabei ich ihnen Großmütigkeit zum Anfang und Verstand zum Vollführen (wie dann die Art und Weise es zu incaminieren, zu vermitteln und werkstellig zu machen, für allen Dingen der in solchen hohen Affairen probierter und bekannter Vorsichtigkeit (des hochlöbl. Reichsdirektors) Kur-Mainz [als Reichs-Direktors] anheimzugeben wünsche, und mit diesem omnine endlich schließe.

* Nach der von Hans Heinz Holz herausgegeben Sammlung der Politischen Schriften von Gottfried Wilhelm Leibniz, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt 1966